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   VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140   

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https://dejure.org/2010,25361
VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140 (https://dejure.org/2010,25361)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2010 - 11 B 08.30140 (https://dejure.org/2010,25361)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 11 B 08.30140 (https://dejure.org/2010,25361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Asylbewerber aus Tschetschenien; Begründete Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten; Unglaubwürdigkeit des Vorbringens der Unterstützung der Rebellen vor der Ausreise; Inländische Fluchtalternative

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines tschetschenischen Volkszugehörigen aus der russischen Förderation als Asylberechtigter; Voraussetzungen der Anerkennung als Asylberechtigter; Begriff der Wahrscheinlichkeit i.S.d. § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines tschetschenischen Volkszugehörigen aus der russischen Förderation als Asylberechtigter; Voraussetzungen der Anerkennung als Asylberechtigter; Begriff der Wahrscheinlichkeit i.S.d. § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ); Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899

    Kumykische Volkszugehörige aus Tschetschenien

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. November 2009 (Az. 11 B 06.30899) festgestellt hat, bestätigen die seit dem jüngsten der drei vorgenannten Urteile hinzugekommenen Erkenntnismittel die Richtigkeit der in diesen Entscheidungen zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen.

    Zugleich sprächen auch in diesen Gebieten stichhaltige Gründe im Sinn von Art. 4 Abs. 4 QRL dagegen, dass sie dort von Verfolgung bedroht wären (etwa Urteil vom 24.11.2009 Az. 11 B 06.30899; hierauf wird verwiesen).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140
    Bei der Würdigung des Vorbringens, mit dem ein Ausländer sein Gesuch um internationalen Schutz begründet, ist die Beweisnot, in der er sich typischerweise befindet (BVerfG vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 166/200), zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140
    Soweit in der letztgenannten Entscheidung die Auffassung vertreten wurde, die zeitweilige Verweigerung der Registrierung könne dann die Qualität einer Verfolgung im flüchtlingsrechtlichen Sinn erreichen, wenn sie dazu führt, dass dem Betroffenen dadurch der Zugang zu einer medizinischen Behandlung vorenthalten wird, auf die er zur Vermeidung eines schweren Gesundheitsschadens angewiesen ist, hält der Senat an diesem Rechtsstandpunkt im Hinblick auf die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2009 (NVwZ 2009, 982) vertretene gegenläufige Auffassung nicht mehr fest.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140
    Wurde ein Ausländer demgegenüber bereits im Herkunftsland politisch verfolgt, so greift zu seinen Gunsten ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ein: Er muss vor erneuter Verfolgung "hinreichend sicher" sein (BVerfG vom 2.7.1980 BVerfGE 54, 341/360).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140
    Es stellt weiter fest, dass die Anwendung der Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 QRL nach seiner Auffassung in der Praxis bei Widerrufsfällen zu gleichen Ergebnissen führen wird wie die bisherige Anwendung der Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe (vgl. auch BVerwG vom 20.3.2007 BayVBl 2007, 632/635, wo darauf hingewiesen wird, dass die in Art. 4 Abs. 4 QRL vorgesehene Beweiserleichterung auf tatsächlicher Ebene nur im Falle einer Vorverfolgung eingreift).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140
    War er noch keiner asylrechtlich beachtlichen Bedrohung ausgesetzt, kommt es bei der anzustellenden Prognose darauf an, ob ihm bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung mit "beachtlicher Wahrscheinlichkeit" droht (BVerwG vom 29.11.1977 BVerwGE 55, 82/83).
  • BVerwG, 23.05.1996 - 9 B 273.96

    Bestimmung der Anforderungen an eine Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140
    Verbleiben auch nach Ausschöpfung dieser Erkenntnismöglichkeiten noch Unklarheiten, kann der eigene Tatsachenvortrag des Schutzsuchenden zu seiner Anerkennung führen, sofern sich das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände von der Wahrheit dieses Vorbringens überzeugen kann (BVerwG vom 23.5.1996 Az. 9 B 273.96, Juris, RdNr. 2).
  • VGH Bayern, 31.08.2007 - 11 B 02.31724

    Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Anerkennungsrichtlinie,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140
    Bereits im Urteil vom 31. August 2007 (Az. 11 B 02.31724) hat das erkennende Gericht jedoch darauf hingewiesen, dass darin grundsätzlich keine Verfolgung im Sinn von § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 f. QRL liegt, da ein solches staatliches Verhalten im Regelfall nicht mit einer Verletzung der in § 60 Abs. 1 AufenthG erwähnten Schutzgüter "Leben", "körperliche Unversehrtheit" und "Freiheit" einhergeht, und hierdurch zudem keine grundlegenden Menschenrechte im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. a QRL schwerwiegend beeinträchtigt werden.
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